Informationen zum Projekt
Wer steckt dahinter?
Mein Name ist Jan-Michael Haugwitz, ich habe an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Sport und Philosophie studiert und wohne in Hamm (Westf.). Aktuell befinde ich mich im Referendariat an einem Gymnasium, weshalb ich zeitlich stark ausgelastet bin, was leider auf die Entwicklungsgeschwindigkeit dieser Webseite Einfluss hat. Im Folgenden beschreibe ich ein paar meiner Ideen und Kenntnisse die zum Inhaltsfeld "Medien" passen.
Medienkritik
Ich bin anders als viele Technikbegeisterte
nicht automatisch vom Sinn der interaktiven oder neuen Medien überzeugt.
Medien haben je nach Anwendungsfall unterschiedliche Effekte,
dies liegt an den Eigenschaften der Medien begründet.
Es muss nicht alles interaktiv und bewegt sein oder multimedial und 3-D,
denn jenes erfordert ggf. mehr kognitive Ressourcen
und kann das Gehinr überfordern, so dass es quasi vor lauter Effekt nicht zum zentralen Inhalt vordringt.
Eine unbewegte 2D-Bilderreihe oder ein einzelnes Bild kann die bessere Wahl sein.
So halte ich für den Sportunterricht die Bildrreihe dann für sinnvoll eingesetzt,
wenn eine (neue) Bewegung in Grundzügen vorgestellt wird;
in dem Fall ist der - im gegensatz zur animierten Bewegung - fehlende Bewegungsrhythmus uninteressant
und die Fokussierung fällt leichter.
Diesen gerade geäußerten Hypothesen - die erst einmal sinnvoll klingen - gehe ich auch wissenschaftlich nach,
denn so einfach scheint es nicht zu sein. Unter dem Menü-Punkt der theoretischen Basis,
oder unter Ergebnisse, finden Sie mehr Informationen.
Medienethik und Medienrecht
Die medienethische Seite habe ich auch im Blick. Das ist auch fast ein Muss, wenn man schon Philosoph ist ;)
Zum Thema Medienrecht bin ich auf allgemeiner Ebene auch ordentlich informiert,
unter dem Menüpunkt
Sonstiges
findet sich ein interessanter Webtipp zum Medienrecht mit Information & Entertainment.
Mit der Einführung von digitalen Medien an Schulen kommt es zum Teil zu fragwürdigen Praxen. An einigen Schulen scheint es z. B. Verstöße gegen die Lehrmittelfreiheit nach §96 Abs. 5 Schulgesetz zu geben. Schüler teure Leasingverträge für Leihgeräte des Typs Smartphone, Tablet oder Smartbook aufzuzwingen, sind sowohl rechtlich, als auch ethisch - im Rahmen der sozialen Chancengleichheit - nicht erwünscht.